Vollmacht für Immobilienkauf und -verkauf
Die Vollmacht ist bei Immobilienkauf- und -verkaufsgeschäften von großer Bedeutung. Eine Vollmacht ist ein offizielles Dokument, in dem eine Person eine andere Person bevollmächtigt, sie für eine bestimmte Transaktion oder Transaktionen zu vertreten. Vollmachten für den Kauf und Verkauf von Immobilien sind in der Türkei weit verbreitet, insbesondere bei ausländischen Investoren. Dieses Dokument erlaubt es einem Anwalt oder einer Vertrauensperson, die Transaktion im Namen des Käufers oder Verkäufers durchzuführen.
Die Vollmacht ist erforderlich, um Transaktionen bei der Grundbuch- und Katasterdirektion durchzuführen. Auf diese Weise kann das Kauf- oder Verkaufsgeschäft über den Bevollmächtigten abgewickelt werden, auch wenn die Parteien nicht persönlich im Grundbuchamt anwesend sind. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt sein und besagen, dass die Person, die das Geschäft abwickeln wird, über eine umfassende Vollmacht verfügt. Während der Verkaufstransaktion kann der Bevollmächtigte die Übertragung der Eigentumsurkunde, die Zahlung und andere offizielle Transaktionen im Namen der Parteien durchführen.