Grundbuchgebühren

Grundbuchgebühren

Gebühren für Grundbucheintragungen bei Kauf und Verkauf von Immobilien

Bei Immobilienkäufen und -verkäufen in der Türkei erhebt das Grundbuch- und Katasteramt bestimmte Gebühren. Die Gebühren für die Eigentumsurkunde werden in der Regel zwischen dem Käufer und dem Verkäufer geteilt, aber die Parteien sind in dieser Hinsicht frei und können je nach Vereinbarung variieren.

Grundbucheintragungsgebühr: Die beim Grundbuchamt zu entrichtende Gebühr für den Immobilienkauf und -verkauf wird auf 4 % des Verkaufspreises festgelegt. Diese Gebühr kann zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt werden oder jeder von ihnen kann seinen eigenen Anteil zahlen. Wenn zum Beispiel eine Immobilie im Wert von 100.000 TL gekauft wird, beträgt die Gebühr für die Eigentumsurkunde insgesamt 4.000 TL.

Andere Gebühren: Während des Verfahrens der Eigentumsurkunde können noch weitere Kosten anfallen, wie z.B. die Versicherung gegen Naturkatastrophen (DASK) und die Kosten für Gutachten, die vorher noch nicht eingegangen sind. Die DASK-Versicherung ist obligatorisch, vor allem beim Wohnungskauf, und die Versicherungskosten variieren je nach dem Wert der Immobilie.

Notargebühren: Auch Notare erheben eine Gebühr für Geschäfte, die mit einer Vollmacht getätigt werden. Die Notargebühren hängen von der Art und dem Inhalt der Vollmacht ab.

Die bei Grundbuchgeschäften festgelegten Gebühren können sich jedes Jahr ändern und sich nach den von den lokalen Behörden festgelegten Sätzen richten. Bevor Sie eine Investition tätigen, sollten Sie sich über die aktuellen Gebühren des Grundbuchamtes informieren.