Wie man eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei erhält

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Wie man eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei erhält

Die Türkei gewährt Ausländern bestimmte Rechte, um die Regeln des Völkerrechts in das nationale Recht zu integrieren und diesbezüglich Parallelität zu gewährleisten. Diese Regelungen sind für die Schaffung eines menschenwürdigen Systems und die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen von großer Bedeutung. In diesem Zusammenhang haben Ausländer in unserem Land verschiedene Rechte und Pflichten. Die Aufenthaltsgenehmigung schafft eine rechtliche Grundlage für den Aufenthalt von Ausländern in unserem Land im Hinblick auf diese Rechte und Pflichten.

Bekanntlich gibt es drei grundlegende Arten von Anträgen auf eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Migrationsbehörde. Diese lassen sich wie folgt unterteilen: Erstanträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung, Anträge auf eine Übergangsgenehmigung und Anträge auf eine Verlängerung.

Erstanträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung: Diese Kategorie umfasst Anträge von Personen, die zum ersten Mal eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei beantragen, oder von Personen, deren Aufenthaltsgenehmigung bereits abgelaufen ist. Ein Verlängerungsantrag ist gültig, wenn die Person derzeit über eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei verfügt und diese Aufenthaltsgenehmigung von der ausländischen Person verlängert werden soll. Ein Übergangsantrag ist ein Antrag einer ausländischen Person, die über eine Aufenthaltsgenehmigung in der Türkei verfügt und diese Aufenthaltsgenehmigung in eine andere Aufenthaltskategorie übertragen möchte.

Geltungsbereich der Aufenthaltsgenehmigung

Die Aufenthaltsgenehmigung ist gemäß dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz eine Genehmigungsurkunde, die Ausländern für ihren Aufenthalt in der Türkei ausgestellt wird. Diese von den zuständigen Behörden ausgestellten Genehmigungsurkunden gewähren Ausländern das Recht, für einen bestimmten Zeitraum und an einem bestimmten Ort in unserem Land zu leben. Die Aufenthaltsgenehmigung ist für die Aufrechterhaltung und Gewährleistung der öffentlichen Ordnung von Bedeutung und wird ausgestellt, wenn Ausländer einen Antrag stellen, die erforderlichen Unterlagen einreichen und die Bedingungen für die beantragte Aufenthaltsgenehmigung erfüllen.

Die Aufenthaltsgenehmigung ist eine Genehmigung, die Ausländern erteilt wird, die beabsichtigen, sich in der Türkei aufzuhalten, und zu diesem Zweck einen Antrag stellen. Ausländer, die sich länger als die im Visum oder in der Visumbefreiung angegebene Dauer oder länger als 90 Tage in unserem Land aufhalten möchten, müssen über das Aufenthaltsgenehmigungssystem einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Ausländer, deren Antrag vollständig ist, müssen am vom System festgelegten Termin in der Provinz- oder Bezirksdirektion für Migration der Provinz oder des Bezirks erscheinen, in der bzw. dem sie leben möchten.

Ausländer, die ohne triftigen Grund am vereinbarten Termin nicht bei der Provinz- oder Bezirksdirektion für Migration erscheinen, gelten als nicht beantragt. Ausländer, die einen triftigen Grund haben und dieser Grund von der Behörde anerkannt wird, müssen die erforderlichen Informationen und Unterlagen vorlegen. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung werden nach dem gleichen Verfahren gestellt.

Kontakt zum Thema Aufenthaltsgenehmigung

Ausländer können sich bei Fragen und Problemen zum Thema Aufenthaltsgenehmigung an das Ausländer-Kontaktzentrum wenden. Innerhalb der Türkei ist es unter der Nummer 157 erreichbar. Aus dem Ausland können Informationen unter der Telefonnummer 0312 157 11 22 eingeholt werden. Diese Kontaktnummern sind rund um die Uhr erreichbar.

Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung

Gemäß den Gesetzen unseres Landes müssen Ausländer, die länger als 90 Tage bleiben, eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, es sei denn, sie verfügen über ein Visum oder eine Visumbefreiung. Gemäß den einschlägigen Gesetzen muss der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung bei den Konsulaten des Landes gestellt werden, dessen Staatsangehörigkeit die Ausländer besitzen oder in dem sie sich rechtmäßig aufhalten. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens werden die Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer von der Provinzverwaltung des Ortes ausgestellt, an dem sie ihren Wohnsitz nehmen möchten.

In den genannten Gesetzen wurde die Begleitregelung für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung abgeschafft, und die Genehmigungsunterlagen und Anträge jedes Ausländers werden separat ausgestellt. Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung können vom betreffenden Ausländer persönlich oder durch seinen Anwalt oder gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Wenn die Behörde dies jedoch vorschreibt, kann bei der Antragstellung auch die Anwesenheit des betreffenden Ausländers verlangt werden. Gemäß Artikel 21 des Gesetzes Nr. 6735 und des Gesetzes Nr. 6458 kann der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung auch von einer autorisierten Vermittlungsstelle gestellt werden. Die autorisierte Vermittlungsstelle ist eine vom Präsidium autorisierte Einrichtung oder Organisation, deren Eigenschaften und Aufgabenbereich in einer Verordnung festgelegt sind.

E-Aufenthaltssystem

Ausländer müssen ihre Erstanträge und Übergangsanträge über das E-Aufenthaltssystem stellen und sich am vereinbarten Termin mit den erforderlichen Unterlagen bei der Provinzbehörde für Migration in der Provinz, in der sie sich befinden, einfinden.

Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung müssen 60 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung und in jedem Fall vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden.

Arbeitsgenehmigung als Aufenthaltsgenehmigung

Gemäß dem genannten Gesetz gilt die Arbeitsgenehmigung als Aufenthaltsgenehmigung. Das bedeutet, dass ein Ausländer, der im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung ist, während der Dauer seiner Arbeitsgenehmigung das Recht hat, sich ohne weitere Aufenthaltsgenehmigung in unserem Land aufzuhalten.

Krankenversicherungspflicht

Die gültige Krankenversicherung muss die gewünschte Aufenthaltsdauer abdecken. Jede der unten aufgeführten Krankenversicherungen wird in dieser Hinsicht als ausreichend angesehen.