Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Immobilienkauf in der Türkei

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 Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Immobilienkauf in der Türkei

Mit dem 2017 verabschiedeten Gesetz konnten Personen, die eine Immobilie im Wert von 1 Million US-Dollar erworben hatten, die türkische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie diese Immobilie drei Jahre lang behielten. Mit einer Änderung im Jahr 2018 wurde dieser Betrag auf 250.000 Dollar gesenkt. Infolge dessen stieg die Zahl der Ausländer, die eine Immobilie erwarben, um die türkische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Was müssen Ausländer, die eine Immobilie in der Türkei erwerben möchten, beachten?

-Um als Ausländer in der Türkei Immobilien erwerben zu können, muss zunächst ein Vorantrag bei den Grundbuchämtern gestellt werden. ( https://randevu.tkgm.gov.tr/ )

-Nach dem Vorantrag wird ein Termin für die Übertragung der Immobilie festgelegt.

-Am festgelegten Termin müssen die Antragsunterlagen vorliegen.

Antragsunterlagen für den Kauf von Immobilien in der Türkei:

-Grundbuchauszug der Immobilie

-Reisepass und Kopie des Reisepasses des ausländischen Käufers (mit beglaubigter türkischer Übersetzung)

-„Emlak Rayiç Değeri Belgesi” (Bescheinigung über den Marktwert der Immobilie), ausgestellt von der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet

-Obligatorische Erdbebenversicherungspolice für Wohn- und Geschäftsräume

-1 Foto des Verkäufers (biometrisch, vor weißem Hintergrund)

-2 Fotos des ausländischen Käufers (biometrisch, vor weißem Hintergrund)

-Beeidigter Übersetzer, falls der Käufer kein Türkisch spricht

-Original oder beglaubigte Kopie der Vollmacht, falls die Übertragung durch einen Bevollmächtigten erfolgt (falls im Ausland ausgestellt, beglaubigte türkische Übersetzung)

Gebühren und Kosten beim Kauf von Immobilien in der Türkei;

-Grundbuchgebühr (wird anhand des Wertes der Immobilie festgelegt)

-Drehtopfondsgebühr

-An das Grundbuchamt zu entrichtende Dienstleistungsgebühr

 

Wichtige Hinweise zum Kauf von Immobilien in der Türkei:

-Es ist darauf zu achten, dass die Immobilie nicht mit Hypotheken, Pfändungen, Sicherungsmaßnahmen oder ähnlichen Beschränkungen belastet ist.

-Für die Übertragungsformalitäten muss ein Vorantrag beim Grundbuchamt gestellt werden.

-Die Übertragung der Immobilie ist durch eine beim Grundbuchamt unterzeichnete offizielle Urkunde und Eintragung möglich.

-Für den Kauf einer Immobilie ist keine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.

-Beim Kauf einer Immobilie muss im Grundbuch ein Vermerk über eine dreijährige Verkaufssperre eingetragen werden. Wenn diese Eintragung nicht im Grundbuch der Immobilie vermerkt ist, muss beim Grundbuchamt und Katasteramt ein Antrag auf Eintragung einer dreijährigen Veräußerungssperre gestellt werden, mit dem Vermerk „Es besteht die Verpflichtung, die Immobilie gemäß Artikel 20 der Verordnung zur Anwendung des türkischen Staatsbürgerschaftsgesetzes innerhalb von drei Jahren ab dem Erwerbsdatum nicht zu veräußern”.

HINWEIS: Anstelle des geforderten US-Dollars ist auch eine Fremdwährung im gleichen Wert oder die türkische Lira ausreichend, um diese Bedingung zu erfüllen. Bei der Festlegung dieser finanziellen Bedingung wird der effektive Verkaufskurs und/oder der Kreuzwechselkurs der Zentralbank der Republik Türkei (TCMB) zum Zeitpunkt der Feststellung zugrunde gelegt.

Wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind, besteht Anspruch auf die Staatsbürgerschaft der Republik Türkei.