
Mit der steigenden Nachfrage im Immobiliensektor im Jahr 2025 stehen Verkäufe von im Bau befindlichen Wohnungen wieder im Fokus. In sich entwickelnden und für Investitionen attraktiven Regionen wie Alanya ist das Interesse an solchen Projekten groß. Das Verständnis der Verbraucher für ihre Rechte ist dabei jedoch von entscheidender Bedeutung.
★ Verbraucherrechte und Bauverkäufe
Gemäß Verbraucherschutzgesetz Nr. 6502:
- Eine im Bau befindliche Immobilie fällt unter den Begriff des „vorausbezahlten Wohnungsverkaufs“.
- Ein schriftlicher Vertrag muss zwischen dem Verbraucher und dem Bauunternehmer/Bauträger unterzeichnet werden.
- Der Vertrag muss Liefertermin, Vertragsstrafen, Eigentumsübertragung und Eigentumsinformationen klar regeln.
★ Was passiert bei Lieferverzögerungen?
- Der Liefertermin darf 36 Monate nicht überschreiten.
- Im Falle einer Verzögerung hat der Verbraucher Anspruch auf Entschädigung.
Der Verbraucher hat außerdem das Recht, den Vertrag einseitig zu kündigen.
★ Worauf sollten Sie in Alanya achten?
- Der Bebauungsplan des Projekts sollte überprüft werden.
- Hat der Auftragnehmer bereits erfolgreich Projekte realisiert?
- Eigentumsurkunde und Lizenzinformationen sollten eingesehen werden.
- Enthält der Vertrag eine Festpreisgarantie?
★ Empfehlungen von Nazaremlak:
- Bei Vorauszahlungsverkäufen sollten Sie einen notariell beglaubigten Vertrag wählen.
- Anzahlungen und Ratenzahlungen sollten über eine Bank erfolgen.
- Prüfen Sie, ob für das Projekt eine Garantieerklärung oder Versicherung vorliegt.
★ Warum ist es sinnvoll, diesen Sommer eine Wohnung in Alanya im Vorverkauf zu kaufen?
- Die Preise sind vor Fertigstellung günstiger.
- Es werden Startvorteile und flexible Zahlungspläne angeboten.
- In Entwicklungsgebieten (Oba, Kargıcak, Avsallar) werden höhere Wertsteigerungen erwartet.